MENÜ
  • Strom

    Strom

    •  Versorgungsgebiet
    •  Hausanschlüsse
    •  Anmeldepflichtige Anlagen
    •  Einspeisung
    •  Erzeugungsanlagen
    •  Netzzugang
    •  Veröffentlichungen
    •  Downloads
  • Gas

    Gas

    •  Versorgungsgebiet
    •  Hausanschlüsse
    •  Netzzugang
    •  Veröffentlichungen
    •  Downloads
  • Wasser

    Wasser

    •  Hausanschlüsse
    •  Schema Wasserversorgung
    •  Trinkwasseranalyse
    •  Downloads
  • Downloads

    Downloads

    •  Für Installateure
    •  Für Bauherren
    •  Für Marktpartner
  • Aktuelles
  • Suche
  • Email

GWK Netz

  • Für Installateure
  • Für Bauherren
  • Für Marktpartner

Downloads für Installateure

Strom

Niederspannung

⇒ STROM INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL PV EIGENANLAGE UND BATTERIESPEICHER

 

TAB Niederspannung

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

 

Anlage 1 Technische Mindestanforderungen TMA für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

Anlage 2 Vorgaben Anschlussschränke im Freien

 

⇒ STROM TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB) NIEDERSPANNUNG MIT ERLÄUTERUNGEN DES VERBANDES

 

Begründungen zu den Konkretisierungen TAB Niederspannung KEW

 

Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG

 

⇒ STROM BLITZSCHUTZ AN ABGASANLAGEN 

 

⇒ STROM BLITZSCHUTZ UND ANTENNENERDUNG

 

⇒ STROM VERORDNUNG ÜBER ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN NETZANSCHLUSS UND DESSEN NUTZUNG FÜR DIE ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG IN NIEDERSPANNUNG (NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG - NAV)

 

Zeitplan Netzanschlussbegehren: Zeitplan Netzanschlussbegehren Link zu VEWSaar

 

  • Strom Formular Auftragserteilung Strom In- und Ausserbetriebsetzung
  • Strom Auftrag Baukraftanschluss
  • Strom Technische Richtlinie Anschlussschränke im Freien (Strom - Niederspannung)

Mittelspannung

TAB Mittelspannung

 

Ab dem 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien "TAB Mittelspannung 2008" sowie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" einschließlich der 4. Ergänzung hierzu außer Kraft gesetzt und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt.

Ergänzend zur VDE-AR-N 4110:2018-11 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. sowie die Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG und der Gemeindewerke Kirkel GmbH anzuwenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Projektabwicklung Strom (PET@KEW.DE).

 

Technische Mindestanforderungen

 

Die Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie Elektrizitätsverteilernetzen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) und der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. hinausgehende technische Mindestanforderungen i. S. d. §19 Abs. 1 EnWG fest, die in den " Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG und der Gemeindewerke Kirkel GmbH" zu ersehen sind.

Begründungen zu den Konkretisierungen TAB Mittelspannung

 

TAB Mittelspannung „Begründungen zu den Ergänzungen“ § 19 Technische Vorschriften EnWG

 

TAB Mittelspannung Link zu VEWSaar

 

Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung

 

Netzanschlussbegehren:

 

Sämtliche Netzanschlussbegehren in der Mittelspannung sind mit den Formularen des Anhangs E der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 an die Projektabwicklung Strom PET@KEW.DE zu richten.

Formulare Anhang E VDE-AR-N 4110 Link zu VEWSaar

 

Zeitplan Netzanschlussbegehren:

Zeitplan Netzanschlussbegehren Link zu VEWSaar

Gas

⇒ GAS ERDGASZUSAGE UND INBETRIEBSETZUNG DER ERDGASANLAGE

  • Wasser Auftrag Wiederinbetriebnahme Wasser-Netzanschluss mit Anhang

Wasser

⇒ WASSER ANSCHLUSS WASSERVERSORGUNG UND INBETRIEBSETZUNG

  • Wasser Formular Auftragserteilung Gas Wasser In- und Ausserbetriebsetzung

Allgemein

⇒ ALLGEMEIN GEBIET DER NETZBETREIBER SAARLAND


Information zur Gastkonzession

Für Installationsunternehmen, die nicht bei der VEW Saar eingetragen sind und Installationsarbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationsanlagen ausführen möchten, werden Gaskonzessionen (Ausnahmegenehmigung) mit einer begrenzten Gültigkeit bis zum Ende des Jahres erteilt.

 

Wie erhalten Sie eine Gastkonzession

Um die Gastkonzession zu erhalten, müssen Sie sich bei der VEW Saar registrieren unter folgendem Link https://www.vewsaar.de.

Mit der Auswahl "Tracking aktivieren und schließen” erlauben Sie der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG die Verwendung von Cookies und Matomo. Die gesammelten Informationen nutzen wir zur Sicherstellung und Verbesserung der Funktionalität der Website. Bitte besuchen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen. Dort erfahren Sie auch wie wir Ihre Daten für erforderliche Zwecke verwenden.

Kontakt

Kontakt

Impressum

Datenschutzhinweis

 

 

Ihr Browser ist veraltet!

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren

×